Wichtig – Preise sind nur Richtwerte: Alle Kostenangaben in diesem Ratgeber sind grobe, unverbindliche Anhaltswerte. Der tatsächliche Preis hängt von Ihrem konkreten Projekt ab (Material, Untergrund, Aufwand, Lage) und wird individuell kalkuliert. Jetzt kostenloses Angebot anfragen.

Wer eine neue Einfahrt anlegt, muss meist den Bordstein am Gehweg absenken lassen – sonst ist die Zufahrt weder bequem noch zulässig. Das betrifft öffentlichen Grund, daher ist eine Genehmigung der Gemeinde nötig. So läuft es ab.

Warum überhaupt absenken?

Der normale Hochbord ist zu hoch, um sicher darüber zu fahren – er beschädigt Reifen und Fahrzeug und ist als Überfahrt nicht zugelassen. Beim Absenken wird der Hochbord auf Einfahrtsbreite gegen einen flachen, überfahrbaren Tiefbord getauscht.

Genehmigung ist Pflicht

Gehweg und Bordstein gehören der Kommune. Die Absenkung muss deshalb bei der Stadt/Gemeinde (Tiefbauamt bzw. Bauhof) beantragt und genehmigt werden. Oft gibt die Gemeinde vor, wie breit die Überfahrt sein darf und welche Materialien zu verwenden sind. Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung.

So läuft die Absenkung ab

  1. Antrag: Überfahrt mit gewünschter Breite bei der Gemeinde beantragen.
  2. Genehmigung & Vorgaben: Freigabe abwarten, Auflagen klären.
  3. Bord ausbauen: Vorhandenen Hochbord im Einfahrtsbereich entfernen.
  4. Tiefbord setzen: Flachen, überfahrbaren Bord in Beton setzen, Höhen anpassen.
  5. Anschluss herstellen: Gehweg- und Einfahrtsbelag sauber anarbeiten.

Was beeinflusst die Kosten?

Maßgeblich sind die Breite der Überfahrt, die Art des Bordsteins, der Aufwand für Aus- und Einbau sowie die Wiederherstellung des Gehwegbelags. Hinzu kommen die Gebühren der Gemeinde für Antrag und Genehmigung. Ein belastbares Angebot entsteht nach Aufmaß und Klärung der kommunalen Vorgaben.

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Häufige Fragen

Brauche ich für die Bordstein-Absenkung eine Genehmigung?

Ja. Gehweg und Bordstein gehören der Kommune – die Absenkung muss bei der Stadt bzw. Gemeinde beantragt und genehmigt werden. Wir helfen bei der Abstimmung.

Wie breit darf die Einfahrt sein?

Das gibt in der Regel die Gemeinde vor (häufig bezogen auf eine oder zwei Pkw-Breiten). Die genaue zulässige Breite klären wir im Antrag mit.

Können Sie Absenkung und Einfahrt zusammen machen?

Ja, wir übernehmen die Bordstein-Absenkung und die Pflasterung der Einfahrt in einem Zug – von der Erdarbeit bis zur fertigen Fläche.